Unternehmensberatung

Brennecke – Ruhr

Als Unternehmensberatung sind wir von der bundeseigenen KfW-Bank akkreditiert und zugelassen für die Programme „Gründercoaching Deutschland“ „Runder Tisch“ und „Turn Around Beratung“. Weiterhin sind wir bei der LGH und DIHK gelistet.

Unsere Beratungsleistungen werden entsprechend den geltenden Richtlinien gefördert.

Leistungen für Gründer:

  • Analyse des Unternehmenskonzept
  • Optimierung und Festlegung des Konzepts
  • Marktanalyse
  • Erschliessung von Fördermitteln
  • Finanzierungskonzepte

Leistungen für bestehende Unternehmen:

  • Bestandsanalyse
  • Kalkulation
  • Controlling
  • Projektierung von Umsatzsteigerungsmaßnahmen
  • Projektunterstützung
  • Konsolidierung
  • Sanierung

Gründercoaching Deutschland

Beratungsleistungen für Gründer und junge Unternehmen werden durch das „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bundesweit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Damit steht ein attraktives Beratungsprogramm zur Verfügung, dass bis 2015 laufen wird und von Bund und Ländern gemeinsam angeboten wird.
Konditionen
Das Gründercoaching Deutschland richtet sich an bereits gegründete Unternehmen bis zum fünften Jahr ihres Bestehens. Unternehmen in den alten Bundesländern erhalten 50 Prozent und Unternehmen in den neuen Bundesländern 75 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 EUR. Ebenfalls 75 Prozent erhalten Unternehmen mit Sitz in sogenannten „Phasing out“ Regionen (Südwest-Brandenburg, Regierungsbezirke Lüneburg, Leipzig und Halle)..
Beratertagessätze und Anzahl der Tagewerke sind frei verhandelbar, der max. Vertragswert (Bemessungsgrundlage) darf jedoch 6.000 EUR nicht überschreiten. Die max. Zuschusshöhe pro Tag beträgt 400 bzw. 600 EUR. Förderfähig sind Coaching- und Beratungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens, die innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen und abgerechnet sind.
Die gewählten Berater müssen in der KfW-Beraterboerse für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.
Unternehmensberatung Brennecke
Die Unternehmensberatung Brennecke ist seit Jahren erfolgreich im Gründercoaching tätig und selbstverständlich auch für das neue Gründercoaching Deutschland von der KfW zugelassen.

Antragstellung

Die Antragstellung für einen Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland erfolgt über das Regionalpartnerportal der KfW sowie über einen Regionalpartner vor Ort (u. a. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftfördereinrichtungen). Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind. Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.
Für weitere Fragen zum Gründercoaching Deutschland und zu meinen Leistungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

 

Gründerzuschuss

Gründungszuschuss – SGB III § 93 und § 94
Für Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (kein ALG II) haben.
Eckpunkte des Gründungszuschusses

  • Gründer können zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes für sechs Monate erhalten.
  • Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, die es den Gründern ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
  • In einer zweiten Förderphase kann dann für neun weitere Monate die Pauschale in Höhe von 300 EUR gezahlt werden.
  • Insgesamt beträgt die Förderung damit 15 Monate; spätestens dann muss der Gründer auf eigenen Füßen stehen.
  • Grundlage für die Förderung soll die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens sein. Zusätzlich müssen die Gründer der BA ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen, um eine Förderung zu erhalten.
  • Um Kosten zu reduzieren und Anreize für eine frühzeitige Gründung zu setzen, soll nur noch gefördert werden, wer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügt.
    Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über Tragfähigkeit der Existenzgründung
fachkundige Stellungnahme – Tragfähigkeitsbescheinigung
    Für die Gewährung des Gründerzuschusses ist eine so genannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle – das sind z.B. Kammern und Verbände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Lebenslauf einschließlich Befähigungsnachweis, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
    Diese fachkundige Stellungnahme fertige ich zügig an und bin gegebenenfalls auch gerne bei der Erstellung der dazu erforderlichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen behilflich.
    Rufen Sie mich an: 0172  2888339

 

Mindestanforderung

Inhaltliche Mindestanforderungen an Existenzgründungsberatungen
Nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und der Förderpraxis  folgende Mindestanforderungen für Gründungsberatungen:
Bei Existenzgründungsberatungen ist nur eine umfassende Beurteilung des Gründungsvorhabens durch den beauftragten Unternehmensberater förderfähig und in einem Beratungsbericht darzustellen. Den Richtlinien vermag daher in der Regel nur eine Beratungsleistung zu entsprechen, die folgende Aspekte beinhaltet.

  • Prüfung der Objekteignung und des Betreibers
  • Prüfung der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse
  • Überprüfung und Entwicklung der Unternehmenskonzeption unter Berücksichtigung der Organisation, Einrichtung Person usw.
  • Feststellung des Kapitalbedarfs und der Finanzierung (z.B. Investitionshöchstsumme, eigene Mittel, Fremdmittel einschließlich öffentlicher Kredite, Zuschüsse, Zulagen, Finanzierungskonditionen und -belastung)
  • Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens unter Berücksichtigung der Unternehmenskonzeption mit einer detaillierten begründeten Darstellung der Leistungen und Erlöse, der Kostenrechnung und Kalkulation
  • konkrete Handlungsvorschläge und Anleitungen zu Ihrer Umsetzung.

 

1. Neben den fachlichen Fähigkeiten des Gründers sind auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse und unternehmerisches Denken zu prüfen. Es ist stets die individuelle Situation des Beratenen zu berücksichtigen (persönliche Qualifikation, finanzielle Situation). Es sollte eine kurze Schilderung des geplanten Vorhabens folgen.
Bei Prüfung der Objekteignung sollte zunächst geprüft werden, ob die planungsrechtlichen Auflagen erfüllt sind und das Gründungsvorhaben nicht zuletzt scheitert, weil bestehende baurechtliche Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind.

2. Neben der Darstellung der bestehenden Konkurrenzsituation muss auch die Nachfragesituation (Einzugsgebiet, Kundenpotential) dargestellt werden. Es muss erkennbar sein, dass eine ausreichende Nachfrage für das Gründungsvorhaben besteht.
Der Hinweis, dass es keine Markt- und Wettbewerbsverhältnisse gibt bzw. diese im Umbruch und Chaos sind, ersetzt auch in den neuen Bundesländern nicht die Prüfung der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse. Bei einer derartigen Einschätzung könnte nicht geklärt werden, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann.
Bei der Prüfung der Markt- und Wettbewerbssituation ist insbesondere vom betrieblichen Leistungsangebot des Existenzgründers auszugehen und dessen Absatzchancen im Hinblick auf Nachfrage und Wettbewerb kritisch zu prüfen.

3. Die Unternehmenskonzeption ist die Grundlage des gesamten unternehmerischen Handelns, da sie für die weitere Entwicklung des Unternehmens maßgeblich ist. Auf die Prüfung und Entwicklung der Unternehmenskonzeption kann nicht verzichtet werden, selbst wenn der Beratene bereits umfassende marktwirtschaftliche Kenntnisse besitzt.

4. Die Ermittlung der Investitionshöchstsumme sollte auf einer sorgfältigen Schätzung beruhen. Die Zusammensetzung der Investitionshöchstsumme (Addition der einzelnen Investitionsposten) ist schlüssig darzustellen.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob die geplanten Investitionen (z.B. für Geschäftsausstattung, Gebäude, Maschinen und Produktionsanlagen, etc.) angemessen sind. Falls erforderlich, sind Alternativen aufzuzeigen.
Es sind die für die Finanzierung erforderlichen Fremdmittel – einschließlich zinsgünstiger, öffentlicher Kredite – und die eigenen Mittel des Gründers aufzuzeigen, einschließlich der Finanzierungskonditionen (Zinsen, Tilgung, Laufzeit) für die einzelnen Kredite mit den daraus resultierenden Belastungen
Bei Inanspruchnahme von längerfristigen Krediten mit unterschiedlichen zins- und tilgungsfreien Zeiten sind die Kapitaldienste entsprechend darzustellen, d.h. mindestens einschließlich des 1. Tilgungsjahres der jeweiligen Kredite.
In diesem Zusammenhang sollte der Berater für einen überschaubaren Zeitraum eine Prognose abgeben, ob die jeweiligen Kapitaldienste erbracht werden können und dabei auch auf für ihn erkennbare objektive Risiken des Gründers hinweisen.
Handelt es sich um ein Existenzgründungsvorhaben, an dem sich mehrere Personen beteiligen, ist die Finanzierung insgesamt für das Unternehmen und anteilig für den antragstellenden Existenzgründer aufzuzeigen.

5. Eine Ertragsvorschau bzw. Rentabilitätsrechnung, die aus unkommentierten und somit nicht nachvollziehbaren Zahlenangaben (Plandaten) besteht, reicht nicht aus. Sie sollte neben der Ermittlung des voraussichtlichen Betriebsergebnisses (Gewinnermittlung) auch die Berechnung des Mindestumsatzes bzw. des Gewinnpunktes (Break-even-point) enthalten.
Das Erfordernis nachvollziehbarer, kritisch geprüfter Plandaten gilt sowohl für die voraussichtlichen Umsatzerlöse als auch die einzelnen Ausgabeposten. Es muss erkennbar sein, aufgrund welcher Feststellungen bzw. Annahmen und Bewertungen diese ermittelt wurden.
Die Auflistung von üblicherweise entstehenden Kosten und eines normalerweise zu erzielenden Umsatzes ersetzt nicht die notwendige Prüfung, ob das geplante Unternehmen tatsächlich wirtschaftlich arbeiten könnte.

6. Die Handlungsempfehlungen sollen in der Regel umfassen: Vorschläge zur Organisation und zum Rechnungswesen des zu gründenden Unternehmens, Vorschläge zur Eröffnungswerbung, etc. Allgemeine Hinweise ohne konkreten Bezug zum Gründungsvorhaben reichen nicht aus.
Der Hinweis, dass dem Beratenen die Unterlagen über Handlungsempfehlungen, Werbemaßnahmen, etc. übergeben worden sind, genügt ebenso wenig.

7. Bei geplanter Übernahme eines bestehenden Unternehmens sollte auch geprüft werden, ob der Übernahmepreis angemessen ist. Die hierfür erforderliche Firmenwertermittlung (gutachterliche Tätigkeit) darf jedoch nicht überwiegender Bestandteil der Existenzgründungsberatung sein.
Die vom Berater erteilten Verbesserungsvorschläge müssen auf die finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten des Unternehmens abgestellt sein und vom Beratenen selbst verwirklicht werden können.
Entsprechend den vorgenannten Anforderungen muss die Beratungsleistung im Beratungsbericht dokumentiert werden. Der Beratungsbericht dient primär als Entscheidungshilfe für den Existenzgründer; er soll dem Existenzgründer auch nach Abschluss der Beratung als Leitfaden für eine erfolgreiche Existenzgründung dienen. Der Bericht ist darüber hinaus die wesentlichste Unterlage für die Prüfung der Zuschussvoraussetzungen durch die Leitstelle und Bewilligungsbehörde.

Brennecke Unternehmensberatung

 Erich Brennecke

Unternehmensberatung

Kray 4

44627 Herne

 

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